Familienrecht

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Familienrecht

Das Familienrecht regelt die Rechtsverhältnisse der durch Ehe, Lebenspartnerschaft, Familie und Verwandtschaft miteinander verbundenen Personen. Es umfasst aber auch die wegen der Verwandtschaft bestehenden gesetzlichen Vertretungsfunktionen, insbesondere Vormundschaft, Pflegschaft und rechtliche Betreuung.

Fachmännische Unterstützung bieten wir Ihnen unter anderem hinsichtlich:

  • Beratung und Vertretung vor der Eheschließung
  • Beratung in der Ehekrise
  • Beratung und Vertretung in der Trennung und im Scheidungsverfahren, insbesondere  hinsichtlich
    – Unterhalt (Trennungs- nachehelicher und Kindesunterhalt);
    – eheliche Wohnung und Aufteilung des Haushaltes
    – Sorgerecht für gemeinschaftliche Kinder
    – Umgang mit den gemeinschaftlichen ehelichen Kindern
    – Güterrecht und Vermögensauseinandersetzung einschließlich Schuldenregulierung
  • Beratung und Vertretung nach rechtskräftigem Abschluss des Scheidungsverfahrens
  • Beratung und Vertretung im Verfahren auf Abänderung von rechtskräftigen Entscheidungen bei veränderten tatsächlichen Verhältnissen

Nicht zu vergessen und uns sehr wichtig:
Wir helfen Ihnen bei der Bestellung eines persönlichen Betreuers durch Vorsorgevollmacht und der Erstellung einer Patientenverfügung.

In diesem Rechtsgebiet für Sie als Ansprechpartner tätig: