Erbrecht

Arbeitsrecht - Icon

Erbrecht

Das Erbrecht bestimmt, wer nach dem Tod eines Menschen in dessen gesamte vermögensrechtliche Position nachfolgt. Es befasst sich aber auch mit dem Recht Verfügungen über Eigentum oder andere veräußerbare Rechte vor Eintritt des eigenen Todes und über diesen hinaus durch letztwillige Verfügung von Todes wegen (Testament, Erbvertrag, etc.) zu regeln und zum Anderen auch, Begünstigter solcher Verfügungen zu werden.

Erben und Vererben bringt oft viele Schwierigkeiten mit sich. Pflichtteil, Testierfreiheit, Ehegattentestament, Vermächtnis, vorweggenommene Erbfolge, Ausschlagungsfrist (und vieles mehr). Für all diese Aspekte bieten wir Ihnen fachmännischen Rat. Wir unterstützen Sie bei der Testamentsgestaltung und der Regelung Ihrer Rechts- und Vermögensfolge. Haben Sie selbst erbrechtliche Ansprüche, so helfen wir Ihnen bei der Durchsetzung.

In diesem Rechtsgebiet für Sie als Ansprechpartner tätig: